E-Scooter-Unfall am Auto: Wer zahlt den Schaden?

E-Scooter hat Ihr Auto beschädigt – wer zahlt den Schaden?

Bloginhalt

E-Scooter hat Ihr Auto beschädigt – wer zahlt den Schaden?

 

Ihr Auto steht ordnungsgemäß am Straßenrand. Als Sie zurückkommen, entdecken Sie einen Kratzer, eine Delle oder einen beschädigten Parksensor. Ein Zeuge berichtet, dass ein E-Scooter gegen das Fahrzeug gefahren ist.

Vielleicht saßen Sie auch selbst im Auto, als ein E-Scooter plötzlich auf die Fahrbahn fuhr und mit Ihrem Fahrzeug kollidierte.

Dann stellt sich sofort die entscheidende Frage: Wer zahlt den Schaden, wenn ein E-Scooter ein Auto beschädigt?

Die Antwort hängt davon ab, ob der Fahrer bekannt ist, ob ein gültiger Versicherungsschutz besteht, ob es sich um einen privaten oder gemieteten E-Scooter handelt und wie gut sich der Unfallhergang beweisen lässt.

Immer mehr E-Scooter-Unfälle in Deutschland

 

E-Scooter gehören inzwischen zum Straßenbild vieler deutscher Städte. Gleichzeitig steigt die Zahl der Unfälle deutlich. Im Jahr 2025 registrierte die Polizei in Deutschland 16.496 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden – 38,1 Prozent mehr als im Vorjahr.

Rechtlich sind E-Scooter Kraftfahrzeuge. Elektrokleinstfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 bis höchstens 20 km/h benötigen eine Betriebserlaubnis und eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz wird durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug nachgewiesen.

Der E-Scooter-Fahrer ist bekannt – wer zahlt?

 

Hat der E-Scooter-Fahrer den Unfall verursacht und können Fahrer sowie Versicherung festgestellt werden, wird der Schaden grundsätzlich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des E-Scooters angemeldet.

Abhängig von der Haftung kann die gegnerische Versicherung unter anderem folgende Positionen übernehmen:

  • notwendige Reparaturkosten;
  • Kosten eines unabhängigen Kfz-Gutachtens;
  • merkantile Wertminderung;
  • Abschlepp- und Standkosten;
  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall;
  • erforderliche Rechtsanwaltskosten.

Ob sämtliche Positionen vollständig erstattet werden, hängt vom Unfallhergang, der Haftungsquote, der Schadenhöhe und der Erforderlichkeit der Kosten ab.

Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf die Aussage: „Ich bezahle den Kratzer privat.“ Ein vermeintlich kleiner Schaden kann hinter dem Stoßfänger beschädigte Halterungen, Sensoren, Kameras oder elektrische Leitungen verbergen.

Was gilt bei einem gemieteten E-Scooter?

 

E-Scooter-Unfall am Auto: Wer zahlt den Schaden
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Bei Leihscootern fallen Halter und Fahrer auseinander. Halter ist in der Regel der Sharing-Anbieter, während der E-Scooter innerhalb kurzer Zeit von unterschiedlichen Personen genutzt wird.

Fotografieren Sie deshalb unbedingt:

  • die Versicherungsplakette;
  • die Fahrzeug- oder Identifikationsnummer;
  • den Namen des Sharing-Anbieters;
  • einen sichtbaren QR-Code;
  • die Position von E-Scooter und Auto;
  • sämtliche Schäden an beiden Fahrzeugen.

Notieren Sie zusätzlich Namen, Anschrift und Kontaktdaten des Fahrers. Eine Nutzeranzeige in der App allein reicht als Beweismittel möglicherweise nicht aus.

Was tun, wenn der E-Scooter-Fahrer flüchtet?

 

E-Scooter-Unfall am Auto
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Auch wer mit einem E-Scooter ein geparktes Auto beschädigt, darf den Unfallort nicht einfach verlassen. Gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Fotografieren Sie das Fahrzeug vor einer Veränderung der Situation.
  • Dokumentieren Sie den Schaden aus der Nähe und aus größerer Entfernung.
  • Suchen Sie nach dem E-Scooter und seiner Versicherungsplakette.
  • Notieren Sie Beschreibung und Fluchtrichtung des Fahrers.
  • Sprechen Sie mögliche Zeugen an.
  • Fragen Sie nach Überwachungskameras an Geschäften oder Gebäuden.
  • Verständigen Sie die Polizei.

Ist die Versicherungsplakette bekannt, kann der zuständige Versicherer ermittelt werden. Fehlen dagegen Fahrer, Fahrzeugnummer und Versicherungsdaten, kann die Regulierung eines reinen Sachschadens erheblich schwieriger werden.

Die Verkehrsopferhilfe kann unter bestimmten Voraussetzungen bei Schäden durch unbekannte oder unversicherte Kraftfahrzeuge eintreten. Bei Fahrerflucht werden reine Sachschäden an Kraftfahrzeugen jedoch grundsätzlich nur in engen Ausnahmefällen ersetzt, insbesondere wenn gleichzeitig ein erheblicher Personenschaden entstanden ist.

Was passiert bei einem nicht versicherten E-Scooter?

 

Für die Nutzung eines E-Scooters im öffentlichen Straßenverkehr ist eine gültige Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.

Fehlt die Versicherung oder ist die Versicherungsplakette nicht mehr gültig, können Fahrer und weitere verantwortliche Personen persönlich für den verursachten Schaden haften. Reparaturkosten, Wertminderung, Abschleppkosten und weitere berechtigte Forderungen können dann direkt gegen sie geltend gemacht werden.

Die Nutzung eines unversicherten Fahrzeugs kann außerdem strafrechtliche Konsequenzen haben.

Ist der E-Scooter-Fahrer automatisch schuld?

 

Nein. Die Beteiligung eines E-Scooters bedeutet nicht automatisch, dass dessen Fahrer zu 100 Prozent haftet.

Eine Mithaftung des Autofahrers kommt beispielsweise in Betracht, wenn er:

  • die Vorfahrt missachtet hat;
  • eine Fahrzeugtür ohne ausreichende Kontrolle geöffnet hat;
  • beim Abbiegen einen Radweg gekreuzt hat;
  • mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren ist.

Auf der anderen Seite kann der E-Scooter-Fahrer verantwortlich sein, wenn er eine unzulässige Verkehrsfläche benutzt, ein Rotlicht missachtet, entgegen der Fahrtrichtung fährt, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht oder plötzlich und unkontrolliert auf die Fahrbahn fährt.

Entscheidend sind der konkrete Unfallhergang und die vorhandenen Beweise.

Warum ein kleiner Kratzer teuer werden kann

Moderne Stoßfänger enthalten häufig mehr Technik, als von außen erkennbar ist:

  • Parksensoren;
  • Radarsensoren;
  • Kameras;
  • Halterungen und Aufprallabsorber;
  • Kabel und Steuerungselemente;
  • Komponenten von Fahrerassistenzsystemen.

Der Lenker oder die Metallplattform eines E-Scooters kann außen nur einen kleinen Kratzer hinterlassen, gleichzeitig aber einen Sensor verschieben oder eine Halterung brechen.

Wird der Schaden ohne technische Prüfung vorschnell als Bagatelle eingestuft, bleiben Sie möglicherweise auf späteren Reparaturkosten sitzen.

Was ist unmittelbar nach dem Unfall zu tun?
  • Unfallstelle sichern
  • Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und prüfen Sie, ob jemand verletzt wurde. Bei Verletzungen oder medizinischen Zweifeln wählen Sie den Notruf 112.
  • Alles fotografieren
  • Dokumentieren Sie die Endpositionen, Schäden, Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen, Versicherungsplakette und Fahrzeugnummer des E-Scooters.
  • Daten austauschen
  • Notieren Sie Name, Adresse, Telefonnummer, Versicherungsdaten und bei Leihfahrzeugen den Namen des Anbieters.
  • Polizei verständigen
  • Rufen Sie die Polizei insbesondere bei Verletzungen, Fahrerflucht, unklarer Haftung, fehlenden Daten oder Verdacht auf Alkohol- beziehungsweise Drogenkonsum.
  •  Fahrzeug nicht vorschnell reparieren
  • Durch eine Reparatur können wichtige Spuren und Nachweise über den Schadenumfang verloren gehen.
  • Unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen
  • Ein unabhängiger Sachverständiger dokumentiert die Schäden, prüft verdeckte Beschädigungen und ermittelt die erforderlichen Reparaturkosten.

Wie hilft Kfz-Gutachter M. Eng. Asim Mrković?

Bei einem E-Scooter-Schaden muss nicht nur geklärt werden, was von außen sichtbar ist. Entscheidend ist auch:

  • Passt das Schadenbild zum geschilderten Unfallhergang?
  • Sind Sensoren oder Halterungen betroffen?
  • Welche Reparatur ist technisch erforderlich?
  • Ist eine Wertminderung entstanden?
  • Welche Unterlagen benötigt die Versicherung?

Kfz-Gutachter M. Eng. Asim Mrković erstellt eine unabhängige und nachvollziehbare Schadenbewertung. Dadurch erhalten Sie eine fachliche Grundlage für die Regulierung mit der Versicherung.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie: asimgutachter

Häufig gestellte Fragen
Muss nach jedem E-Scooter-Unfall die Polizei gerufen werden?

Bei einem kleinen Sachschaden ohne Streit oder Verletzungen ist dies nicht immer zwingend. Empfehlenswert ist die Polizei jedoch bei Fahrerflucht, unklarer Haftung, fehlenden Personalien, Verletzungen oder Verdacht auf Alkohol.

Zahlt die private Haftpflichtversicherung des Fahrers?

Normalerweise nicht. Für einen E-Scooter ist eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Die private Haftpflicht ersetzt diesen Pflichtversicherungsschutz grundsätzlich nicht.

Kann meine Vollkaskoversicherung den Schaden übernehmen?

Abhängig vom Vertrag kann die Vollkaskoversicherung einspringen. Dabei können jedoch eine Selbstbeteiligung und Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse entstehen. Ist der Verursacher bekannt, sollte zunächst dessen Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden.

Benötige ich bei einem kleinen Kratzer ein Gutachten?

Das hängt vom tatsächlichen Schadenumfang ab. Bei einem eindeutigen Bagatellschaden kann ein Kostenvoranschlag genügen. Bei modernen Stoßfängern sollte jedoch vorher geprüft werden, ob sich dahinter Sensoren oder beschädigte Halterungen befinden.

Was gilt, wenn ein abgestellter Leihscooter auf mein Auto fällt?

Fotografieren Sie den E-Scooter, seine Nummer, den Anbieter und seine genaue Position. Solche Fälle können nach derzeitiger Rechtslage kompliziert sein. Die beschlossene Gesetzesreform soll die Stellung der Geschädigten künftig verbessern.

Fazit
Lassen Sie den Schaden prüfen, bevor Sie sich einigen

 

Wenn ein E-Scooter Ihr Auto beschädigt, sollten Sie sich nicht mit einem schnellen Geldbetrag oder einem mündlichen Zahlungsversprechen zufriedengeben.

Dokumentieren Sie den Unfall, identifizieren Sie Fahrer und Fahrzeug, sichern Sie die Versicherungsdaten und lassen Sie Ihr Auto fachgerecht prüfen. Nur so lässt sich feststellen, ob tatsächlich nur der Lack oder auch Sensoren, Halterungen und sicherheitsrelevante Systeme beschädigt wurden.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Jeder Schadenfall und jeder Versicherungsvertrag müssen individuell geprüft werden. Ein Kfz-Sachverständiger nimmt die technische und wirtschaftliche Schadenbewertung vor. Für rechtliche Fragen, Haftung und die Durchsetzung von Ansprüchen ist ein Rechtsanwalt oder eine andere befugte Fachperson zu konsultieren.

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