Auslandsschadenschutz: Zaštita vaših prava kad vozite van Njemačke – Šta ako se nezgoda dogodi u Srbiji, Bosni, Italiji ili Hrvatskoj?

Auslandsschadenschutz: Ihr Recht bei einem Unfall im Ausland – Was, wenn der Unfall in Serbien, Bosnien, Italien oder Kroatien passiert?

Immer mehr Menschen fahren mit dem Auto aus Deutschland in den Urlaub, zur Familie oder auf Geschäftsreise – z. B. nach Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien oder Italien. Doch was passiert, wenn im Ausland ein Verkehrsunfall passiert? Die Antwort liegt oft in einem wichtigen, aber wenig beachteten Zusatzbaustein Ihrer Kfz-Versicherung: dem Auslandsschadenschutz.

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Auslandsschadenschutz: Ihr Recht bei einem Unfall im Ausland – Was, wenn der Unfall in Serbien, Bosnien, Italien oder Kroatien passiert?

 

Als unabhängiger KFZ-Gutachter bekomme ich regelmäßig Fragen zu diesem Thema. Deshalb erkläre ich Ihnen hier:

  • was Auslandsschadenschutz bedeutet,
  • in welchen Ländern er gilt,
  • und was Sie tun müssen, wenn ein Unfall außerhalb Deutschlands passiert.

Im Anschluss finden Sie ein paar Screenshots aus meinem eigenen Versicherungsvertrag mit Markierungen – als Beispiel.

 

Was ist Auslandsschadenschutz?

 

Auslandsschadenschutz bedeutet: Wenn Sie im Ausland unverschuldet in einen Unfall geraten, können Sie den Schaden direkt bei Ihrer deutschen Versicherung geltend machen – so, als ob der Unfall in Deutschland passiert wäre.

Ihre Vorteile:

  • Keine komplizierte Kommunikation mit ausländischen Versicherungen
  • Keine Übersetzungen oder juristische Verfahren
  • Regulierung nach deutschem Standard
  • Schnelle und sichere Schadenabwicklung

 

 

In welchen Ländern gilt Auslandsschadenschutz?

 

Wenn in Ihrer Police dieser Zusatzbaustein enthalten ist, gilt der Schutz in vielen europäischen Ländern – aber NICHT automatisch in allen!

Beispiele für Länder, in denen dieser Schutz typischerweise gilt:

  • Bosnien und Herzegowina
  • Serbien
  • Kroatien
  • Montenegro
  • Italien
  • Kosovo
  • Schweiz
  • Österreich
  • Alle EU-Staaten außer Deutschland

Screenshots mit markierten Vertragsstellen sehen Sie unten.

 

 

 

Was tun bei einem Unfall im Ausland?

  1. Polizei rufen! Ein offizieller Bericht ist für die Schadensabwicklung in Deutschland entscheidend
  2. Daten sichern. Fotos machen, alle Informationen vom Unfallgegner notieren.
  3. Fahrzeug NICHT sofort reparieren. Kontaktieren Sie mich zuerst – ich bin zertifizierter Gutachter und helfe bei der Dokumentation und Einschätzung.
  4. Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Haben Sie immer einen im Auto – bei mir erhältlich.
  5. Schaden sofort Ihrer Versicherung melden.

Wichtig:

  • Auslandsschadenschutz ist kein Standard – prüfen Sie Ihre Police!
  • Ich biete eine kostenlose Vertragsprüfung an – schicken Sie mir Ihre Police.
  • Besonders sinnvoll für Menschen, die oft nach Südosteuropa oder Italien fahren.

 

Fazit

 

Unfälle im Ausland sind stressig genug – mit Auslandsschadenschutz sichern Sie sich schnelle und faire Regulierung nach deutschem Recht.

Als KFZ-Gutachter helfe ich Ihnen bundesweit, wenn ein Unfall passiert – ganz gleich, ob in Bosnien, Serbien, Italien oder Kroatien.

Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Beratung, Gutachten oder Hilfe bei der Schadensabwicklung.

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