130%-Regelung – Wann ist eine Reparatur (nicht) möglich?

130%-Regelung – Wann ist eine Reparatur (nicht) möglich?

Aus Sicht eines unabhängigen Kfz-Gutachters – Gutachter M. Eng. Asim Mrkovic In meiner täglichen Arbeit als unabhängiger Kfz-Gutachter in Deutschland erhalte ich sehr häufig Anfragen und Schadensfälle von Kunden, die wissen möchten, was zu tun ist, wenn die Reparaturkosten nach einem Unfall den Fahrzeugwert übersteigen. An diesem Punkt greift die sogenannte 130%-Regelung, die eine zentrale Rolle bei der weiteren Entscheidung über das Fahrzeug spielt.

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130%-Regelung – Wann ist eine Reparatur (nicht) möglich?

 

Was bedeutet die 130%-Regelung?

 

Die 130%-Regel erlaubt es dem Fahrzeughalter, sein Fahrzeug zu reparieren, auch wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen – jedoch nur bis zu 130%. Liegen die Reparaturkosten darüber, handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden.
In solchen Fällen stehen dem Kunden mehrere Optionen offen – und genau hier komme ich ins Spiel, um diese klar und verständlich zu erklären.
Was passiert, wenn der Schaden über 130% liegt?
Wenn die Reparaturkosten über 130% des Wiederbeschaffungswertes liegen:
  • Die Reparatur wird von der Versicherung nicht mehr übernommen
  • Der Kunde kann:
    • Das Fahrzeug zum Restwert verkaufen und die Differenz als Entschädigung erhalten
    • Das Fahrzeug behalten und die Reparatur selbst finanzieren, während die Versicherung ihm einen Betrag auszahlt – oft mehr als 60% des Fahrzeugwertes

Beispiele aus meiner Praxis

 

Hier zwei reale Fälle aus meiner Tätigkeit als Gutachter, die zeigen, wie das in der Praxis abläuft:
✅ Fall 1 – Das Fahrzeug hatte einen Wert von 11.000 €
Nach dem Unfall entschied sich der Kunde, das Fahrzeug zu verkaufen, und die Versicherung zahlte ihm den vollen Wiederbeschaffungswert. Der Schaden lag über 130%, und nach gemeinsamer Beratung wurde beschlossen, das Fahrzeug aus verschiedenen Gründen abzugeben.
✅ Fall 2 – Das Fahrzeug wurde mit 15.000 € bewertet
Der Kunde entschied sich, das Fahrzeug zu behalten, wollte aber nicht zusätzlich investieren. Die Versicherung zahlte 13.000 €, und der Kunde übernahm den Rest der Reparatur – da er das Fahrzeug günstiger reparieren konnte. Alles verlief reibungslos und schnell.
In beiden Fällen haben die Kunden zuerst mit mir gesprochen, alle Optionen geprüft und die für sie beste Entscheidung getroffen.

Warum Sie mich kontaktieren sollten:

 

Als unabhängiger Kfz-Gutachter in Deutschland verfüge ich über umfangreiche Erfahrung mit solchen Fällen. Mein Ziel ist nicht nur die Gutachtenerstellung, sondern:
  • Was für den Kunden wirtschaftlich sinnvoll ist
  • Welche realistischen Möglichkeiten es gibt
  • Wie der maximale Nutzen aus der Versicherung gezogen wird
Ich arbeite schnell, sicher und transparent. In solchen Fällen sind Zeit und richtige Information entscheidend.
Sie haben einen Schaden? Wissen nicht weiter?
Kontaktieren Sie mich – Asim, unabhängiger Kfz-Gutachter in Deutschland. Sie erhalten klare Beratung, verständliche Informationen und volle Unterstützung vom ersten Tag an.
Erfahrung ist auf Ihrer Seite.
 
Hinweis: Gemäß unserer Datenschutzrichtlinien wurden in diesem Text keine Namen oder persönlichen Daten von Klienten verwendet. Alle Details basieren auf einer wahren Begebenheit, wurden jedoch angepasst, um Anonymität und rechtliche Standards zu gewährleisten.

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